Ernteannahme 2026

Nachbauerklärung und Erntegutbescheinigung machen

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.11.2023 (Az. I ZR 70/22) hat die STV eine sehr starke Rechtsposition erlangt. Für uns als Händler besteht dadurch praktisch kein Handlungsspielraum mehr. Dies wird durch aktuelle Gerichtsentscheidungen bestätigt, in denen die STV verschiedenen Getreidehändlern Verstöße beim Getreideankauf nachweisen konnte. Die Gerichte verhängten dabei regelmäßig Vertragsstrafen von rund 20.000 Euro je Sorte und Landwirt.

Liefert beispielsweise ein Landwirt Gerste, Weizen, Triticale und Hafer an und wurde das Erntegut nicht mit Z-Saatgut erzeugt oder die fällige Nachbaugebühr nicht entrichtet, kann sich das finanzielle Risiko für den Händler schnell auf 80.000 Euro summieren.

In einem Schreiben der STV vom 21.03.2025 heißt es hierzu ausdrücklich:

“Händler, die Erntegut unter Vorlage einer Erntegut-Bescheinigung aufnehmen, sind auf der sicheren Seite: sie werden durch die STV auch dann nicht in Anspruch genommen, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass das Erntegut rechtswidrig erzeugt wurde.“

Was Sie tun müssen

Erntegutbescheinigung

Die STV bietet mit der Erntegut-Bescheinigung eine separate Online-Plattform an. Dort kann der Landwirt Angaben zu seinem Anbau machen und diese auf Wunsch durch Unterlagen wie Saatgutrechnungen, Nachbauangaben sowie eine Übersicht der Anbauflächen aus dem GAP-/Mehrfachantrag belegen. Nach Abgabe der Erklärung erhält er eine Erntegut-Bescheinigung zur Vorlage beim Handel. Die Plattform ist vom eigentlichen Nachbausystem getrennt; eine Datenübertragung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Landwirts. Alternativ zum unmittelbaren Hochladen von Nachweisen kann der Landwirt an einem Stichprobenverfahren teilnehmen und die Unterlagen nur auf Anforderung der STV vorlegen.

Erledige bis zum 30.06.2026 Deine Nachbauerklärung (eine spätere Abgabe ist zwar möglich, jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden) und erstelle Deine Erntegutbescheinigung – auch als Kleinerzeuger. Die Bescheinigung sendest Du uns bitte VOR der Getreideanlieferung oder -abholung per E-Mail zu.

Damit schaffst Du für Dich und Deine Vermarktung größtmögliche Sicherheit. Andere Vorgehensweisen können zusätzliche Kosten, unnötigen Verwaltungsaufwand und im Streitfall erhebliche rechtliche Risiken nach sich ziehen. Darüber hinaus können sich dadurch Deine Vermarktungsmöglichkeiten und die Auswahl potenzieller Handelspartner einschränken.

Informiere Dich sorgfältig und stütze Deine Entscheidungen auf belastbare Informationen. Am Ende trägst Du als Erzeuger die Verantwortung für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und die daraus resultierenden Folgen.

Alles zur Nachbauerklärung findest Du im Internet unter www.stv-bonn.de. Da ist auch der Link zu Erntegutbescheinigung www.erntegut-bescheinigung.de

Die dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine rechtliche Beratung. Für Vollständigkeit und rechtliche Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Für Fragen und Hilfestellungen stehen wir unter 09834 55624 oder 09834 555 zur Verfügung.

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