Nachbau – einfach gemacht!
Der Umgang mit Nachbaugebühren
Es steht außer Frage, dass jeder Landwirt frei über die Ernteprodukte seines Betriebs verfügen darf – selbstverständlich auch darüber, diese wieder auf den eigenen Flächen auszusäen. Bei geschützten Sorten ist das Recht des jeweiligen Sortenschutzinhabers zu berücksichtigen, der für den Nachbau eine Gebühr erheben kann. Zur Wahrnehmung dieser Rechte setzen die Inhaber üblicherweise eine juristische Organisation ein.
Das Anliegen von Kruse Saat ist es, ein verlässlicher Partner und Freund der Landwirte zu sein. Unter dem Saat-Konzept werden Sorten bereit gestellt, die – gestützt auf die offiziellen Ergebnisse aus Polen – nach eigenen Kriterien sorgfältig ausgewählt worden sind und deren Leistungsfähigkeit überzeugt. Der Grundsatz lautet dabei: Ehrlichkeit ist der nachhaltigste Weg.
So wie von den Landwirten erwartet wird, den Informationen Vertrauen zu schenken, möchte auch die HR Strzelce, auf die Offenheit der Kunden bauen. Deshalb bitte wir: Melde die von Deinem im Nachbau verwendeten Mengen direkt und freiwillig an Kruse Saat – da dies nicht für die STV erhoben wird bei diesen Sorten!
Die Meldung ist unkompliziert: Einfach telefonisch, per E-Mail oder per Post die Nachbaumengen der von mir vertretenen Sorten mitteilen. Kruse Saat stellt Dir anschließend die entsprechenden Gebühren in Rechnung. Als Nachweis genügt eine Kopie der Rechnung über Dein Z-Saatgut (Preise können gern geschwärzt sein).
Deine Aufrichtigkeit soll sich auszahlen: Auf die aktuellen Nachbaugebühren von ca. 6,50 €/dt bei Weizen und Hafer (entspricht 50 % der Z-Lizenzgebühr) erhälst Du 20 % Nachlass.
Dieses Angebot stellt keinen Verzicht der HR Strzelce auf ihre rechtlichen Ansprüche dar, sondern ist ein Zeichen unserer partnerschaftlichen Haltung – denn unser Ziel ist es, dass Landwirte unsere Freunde sind und bleiben.
Kruse Saat möchte alle Landwirte, die Nachbausaatgut dieser Sorten verwendet haben oder künftig einsetzen werden, darum bitten,
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die ausgebrachten Mengen bis spätestens 30. Juni des jeweiligen Wirtschaftsjahres direkt an Kruse Saat zu übermitteln,
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eine Kopie der Kaufrechnung für das eingesetzte Z-Saatgut als Beleg einzureichen – Preisangaben können dabei gern geschwärzt werden.
Bei fristgerechter Meldung werden 20 % Preisnachlass auf die Nachbaugebühr gewährt. Sobald der Zahlungseingang erfolgt ist, erhälst Du automatisch eine Unbedenklichkeitserklärung. Diese kannst du anschließend uns als Abnehmer als Bestätigung vorlegen, dass das erzeugte Erntegut ordnungsgemäß und rechtssicher produziert wurde.
Züchter: Hodowla Roślin Strzelce z o.o. Grupa IHAR - www.hr-strzelce.pl
Meldung an:
Handelsvertretung Angelika Kruse, Beethovenstr. 44, 33604 Bielefeld
www.kruse-saat.de Tel.: 0171 6708 160 - Mail: kruse-saat@t-online.de
Diese Sorten kommen von Kruse Saat bzw. HR Strzelce
EUFORIA - guter A-Winterweizen
RAMBO - guter Gelbhafer
Aplauz - guter A-Wechselweizen
Medalion - gute Triticale