Zwiewuchs im Getreide

Die Witterung war dieses Jahr auf vielen Standorten für Getreide, speziell die Wintergerste alles andere als ideal.

Dünne Bestände, Laternenblütigkeit und jetzt zum Schluss noch Zwiewuchs.

Das sehen Sie auch in unserem Link zur Sortendemo Grossbreitenbronn.

Hier ist, Stand *25.06.2020, es möglich eine Sikkation mit Roundup Powerflex mit durchzuführen. Das sollte nur auf den Flächen, Teilflächen, gemacht werden, wo es wirklich nötig ist.

Als Saatgut oder zur Brauzwecken ist das Getreide dann nicht mehr geeignet!

Die Anwendung kann ab der Vollreife erfolgen: ab BBCH-Entwicklungsstadium 89, „Fingernagelabdruck bleibt auf dem Korn“, Kornfeuchte unter 25 Prozent. (Wegen der Wartezeit  8-10 Tage vor der Ernte.)

Alternativ kann man das zwiewüchsige Getreide stehen lassen bis zur Abreife, was aber in der Praxis je nach Witterung ca. 4 Wochen länger dauert. Das geht aber nur in gesund abreifenden und standfesten Beständen.

Wer selbst verfüttert kann, das Getreide auch normal ernten und anschließend mit Propionsäure behandeln. Der Futterwert leidet aber darunter und man kann es nur selbst verfüttern.

Vorerntebehandlung in Getreide: strenge Auflagen strikt beachten

Nach den Frostschäden hat sich nun häufiger Zwiewuchs in der Wintergerste etabliert, der die Frage nach einer Vorerntebehandlung aufwerfen kann. Grundsätzlich sind beim Einsatz von Glyphosat-haltigen Mitteln kurz vor der Ernte die einschlägigen Auflagen (Zeitpunkt, Kulturen, Verwertung von Korn und Stroh, Men­gen, Wartezeit, Abstände, Bienenschutz etc.) der Mittel dringend zu beachten.

Insbesondere wird auf folgendes hingewiesen: Manche Produkte (z.B. Clinic TF) haben nur die Auflage WA701: 11Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist." Diese Produkte sind damit nicht gegen Zwie­wuchs einsetzbar.

Andere Produkte (z.B. Roundup Powerflex) haben dagegen auch die Auflage WA700: ,.Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist. 11 Diese sind dann auch gegen Zwiewuchs auf Teilflächen einsetzbar, wenn sonst eine Beerntung nicht möglich wäre.

In beiden Fällen ist die Bedingung der Nicht-Beerntbarkeit das entscheidende Kriterium und stellt somit eine hohe Hürde dar. In vielen Fällen kann nämlich gewartet werden, bis auch der Zwiewuchs reif ist, das zeigen Erfahrungen aus der Vergangenheit. In anderen Fällen kann eine Trocknung oder Säurekonservie­rung, je nach Verwertung, ein Ausweg sein. Manche haben auch bereits mit einer Nutzung als GPS rea­giert.

Getreidedurchwuchs (z.B. Weizen in Gerste) zählt nicht als Zwiewuchs und auch nicht als Unkraut. Damit bewegt sich ein Glyphosat-Einsatz allein gegen Durchwuchsweizen in stehender Gerste außerhalb der Zu­lassung.

Weiterhin wird auf Folgendes hingewiesen: Durch den Einsatz von Glyphosat-haltigen Mitteln in Be­stände mit blühenden Pflanzen (v.a. Kornblume), kann es zum Wirkstoff-Eintrag in den Honig kommen und das \n einem hohen Maße. Solche Honige wären nach der Rückstandshöchstmengen-Verordnung dann eventuell nicht mehr verkehrsfähig. Auch die Spritzung des Mittels außerhalb des Bienenfluges kann diese Gefahr nicht senken, da die Belastung der Blüte über einen längeren Zeitraum andauert. Das haben wis­senschaftliche Versuche der Bieneninstitute und leider auch eigene Erfahrungen im Dienstgebiet bestätigt. Einsätze von Glyphosat auf blühende, von Bienen beflogenen Pflanzen, insbesondere Kornblume u.a., sind daher möglichst zu unterlassen. Ist die Beerntbarkeit des Bestandes im Einzelfall in Frage gestellt, ist ge­meinsam mit den betroffenen Imkern im Vorfeld nach einer Lösung zu suchen.

Verzichten Sie aufgrund der aufgeheizten Diskussion, soweit irgend möglich, auf die Vorerntebehandlung und beschränken Sie diese auf die wirklichen Notfälle, in denen sonst eine Beerntung mit dem vorhande­nen Mähdrescher nicht möglich wäre. Die o.g. Auflagen sind Bußgeld- und CC-relevant.

Info zu Roundup Power Flex*

Zulassung: bis 2022-12-31
Anwendungsbereich: Freiland
Kultur/Objekt: Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)
Einsatzgebiet: Ackerbau
Stadium Kultur: ab Vollreife
Schadorganismus/Zweck: Sikkation, Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Max. Zahl Behandlungen: in der Anwendung: 1,in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwand: 3,75 l/ha in 100 - 400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen 7
Weitere Erläuterungen: ausg. zur Saatguterzeugung und zu Brauzwecken
Anwendungszeitpunkt: zur Spätbehandlung

 

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